Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht,
1. |
wenn für die wirtschaftliche Sicherung von Wohnraum andere Leistungen aus öffentlichen Haushalten erbracht werden, die mit dem Wohngeld vergleichbar sind, |
2. |
wenn für eine von mehreren Wohnungen bereits Wohngeld geleistet oder eine vergleichbare Leistung erbracht wird, |
3. |
für Wohnraum, der von Personen während der Zeit benutzt wird, in der sie vom Familienhaushalt vorübergehend abwesend sind (§ 4 Abs. 3), |
Bis 31.12.2004:
4. |
soweit ein Antragberechtigter, der mit Personen, die keine Familienmitglieder im Sinne des § 4 sind, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führt, besser gestellt wäre als im Rahmen eines Familienhaushalts entsprechender Größe; das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft wird vermutet, wenn der Antragberechtigte und die Personen Wohnraum gemeinsam bewohnen, |
5. |
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro betragen würde oder |
6. |
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. |
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