Die Verbundene Wohngebäudeversicherung kann auch nach dem sog. Wohnflächenmodell ohne Angabe einer Versicherungssumme abgeschlossen werden. Für die Entschädigung ist die im Versicherungsantrag beschriebene Bauausgestaltung maßgebend. Ist die Gebäudebeschreibung richtig erfolgt, besteht im Schadensfall ausreichender Versicherungsschutz für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes sowie für die Wiederherstellung oder die Reparatur der versicherten Sachen.

Dabei bildet der tatsächlich eingetretene Schaden zum ortsüblichen Neubauwert die Höchstgrenze.

Grundlage für eine volle Entschädigungsleistung des Versicherers ist eine genaue Beschreibung des zu versichernden Gebäudes. Gefragt wird nach der Wohnfläche, die aus der Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume ermittelt wird. Weiterhin sind der Gebäudetyp (wird durch die Dachform bestimmt), Bauausgestaltung (Bauart und Ausstattungsmerkmale, z. B. Voll- oder Teilunterkellerung, Dachausbau, Fachwerk, Art der sanitären Ausstattung des Gebäudes) maßgebend.

Veränderungen sind anzuzeigen

Verändert sich nach Vertragsschluss ein für die Beitragsberechnung zugrunde liegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, Nutzung oder sonstige Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind), so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Weitgehender Unterversicherungsverzicht

Bei korrekter Gebäudebeschreibung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.

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