Nur ein Vertrag

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung kann Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren vereinbart werden, die ansonsten (z. B. bei der Versicherung von gewerblichen Risiken) nur über mehrere Versicherungszweige abgedeckt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um

  • die Feuerversicherung mit den Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • die Leitungswasserversicherung mit den Gefahren Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden und Nässeschäden; Leitungswasser, Rohrbruch und Frost;
  • die Sturmversicherung mit den Gefahren Sturm und Hagel;
  • die Versicherung von Naturgefahren mit

    1. Sturm, Hagel;
    2. weitere Naturgefahren.

Jede der Gefahrengruppen (bis auf weitere Elementargefahren) kann auch einzeln versichert werden. Die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren kann ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren Gefahren versichert werden.

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