Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Frage, mit welchen Ausgaben zu rechnen sei, ein Ermessen. Eine gewisse Anhebung der Vorschüsse wäre daher, basierend auf der Annahme, dass sich die Heizkosten voraussichtlich für 2023 erhöhen werden, nicht zu beanstanden gewesen. Für eine 100-prozentige Anhebung dieser Position wären aber ausreichend fundierte Erkenntnisse erforderlich gewesen. Der Beginn des Ukrainekrieges sei dafür nicht ausreichend.

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