Im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen sind auch sonstige administrative Kosten wie etwa die Saalmiete für Eigentümerversammlungen und Kontoführungsgebühren. Steht im Zeitraum der zu planenden Wirtschaftsperiode die Wiederbestellung des Verwalters an, sollte er die Kosten für die Beglaubigung des entsprechenden Versammlungsprotokolls berücksichtigen.

 

Positionen, die nicht in den Wirtschaftsplan gehören

Abrechnungsguthaben bzw. -fehlbeträge aus beschlossenen oder zu beschließenden Jahreseinzelabrechnungen, Bankguthaben und Kosten etwaiger Sondereigentumsverwaltung dürfen im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt werden.

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