Die bedeutsamen sonstigen werterhöhenden Rechte und wertmindernden Belastungen sind insbesondere:

die die Nutzung des Grundstücks betreffenden dinglichen Rechte des BGB:

  • Dienstbarkeiten

    (Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, u.a. Wegerechte, Überfahrts- und Durchgangsrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Aussichtsrechte)

  • Reallasten

    (Altenteilsrechte und dgl.),

  • Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte,

sowie

  • Baulasten gemäß Landesbauordnungen,
  • Nachbarrechte

    (Überbaurechte, Notwegerechte, Traufrechte, Fenster- und Lichtrechte, Wasser- und Wassernutzungsrechte),

  • auf das Grundstück bezogene Ansprüche gegen den Eigentümer

    (Miet- und Pachtrechte).

Diese Rechte können gesetzlich oder öffentlich-rechtlich begründet, vertraglich vereinbart, z.T. im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen sein oder auf Gewohnheitsrecht beruhen.

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