Begriff

Unter einer Werkwohnung wird Wohnraum verstanden, der im Hinblick auf ein Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer überlassen ist. Das BGB unterscheidet zwischen Wohnraum, der mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet ist, und Wohnraum, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen ist. In der Fachliteratur wird allgemein die erste Gruppe als Werkmietwohnung, die zweite als Werkdienstwohnung bezeichnet.

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