Eine rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung sieht auch das WEMoG nicht vor. Allerdings wird eine Beschlusskompetenz dahingehend geschaffen, dass die Wohnungseigentümer an Präsenzversammlungen auf elektronischem Weg teilnehmen können. Hierfür bedarf es also keiner Vereinbarung, vielmehr soll eine einfach mehrheitliche Beschlussfassung ausreichen.

Zu der Frage, wie die elektronische Kommunikation im Einzelnen erfolgen soll bzw. welche technischen und organisatorischen Rahmenbedingen einzuhalten sind, enthalten weder der Entwurf noch seine Begründung irgendwelche Vorgaben. Die Ausgestaltung soll vielmehr den Wohnungseigentümern obliegen. Letztlich geht es also nicht um die Einführung der virtuellen Wohnungseigentümerversammlung, also der Versammlung, die in keinem physischen Raum mehr stattfindet und deren Versammlungsort der Cyberspace ist. Die Präsenz-Eigentümerversammlung bleibt zunächst nach wie vor die Basis, an der Wohnungseigentümer online zugeschaltet teilnehmen können.

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