Herrn

M. Mustermann[1]

Musterstadt, den 20.11.2020

Einvernehmliche Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags

Guten Tag, Herr Mustermann,

wie Sie wissen, wurde allen Mitarbeitern am ……….. erläutert, dass es dem Unternehmen wirtschaftlich aufgrund der Insolvenz zweier großer Auftraggeber nicht gut geht und daher bereits Kündigungen in Erwägung gezogen worden sind. Damit dies und auch Kurzarbeit vorerst vermieden werden können, wurde besprochen, dass jeder von den Mitarbeitern im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber im Jahr 2020 auf das Weihnachtsgeld und in 2021 auf das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld verzichtet.

Damit wird kein Mitarbeiter bevorzugt bzw. benachteiligt und es sind alle Mitarbeiter am Erhalt des Unternehmens beteiligt.

Eine ausdrückliche Änderung Ihres Arbeitsvertrags ist zweckmäßig und rechtlich erforderlich, weil in den letzten 3 Jahren diese Gratifikationen vorbehaltlos gezahlt worden sind. Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden und es existiert kein Betriebsrat.

Anliegend erhalten Sie zwei von mir unterzeichnete Exemplare einer Änderungsvereinbarung mit der Verzichtserklärung.

Im Hinblick darauf, dass die von mir vorbereiteten Änderungsvereinbarungen mehrfach verwendet werden und insoweit der Kontrolle der Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die es verbieten, dem Arbeitnehmer überraschende Klauseln vorzulegen etc. habe ich die Belehrungsklausel drucktechnisch hervorgehoben, da eine Gewähr, dass insbesondere keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden, nicht von mir übernommen werden kann.

Damit nicht der Vorwurf Ihrerseits erhoben werden kann, dass Ihnen keine ausreichende Überlegungsfrist eingeräumt worden ist bzw. Sie keine Zeit hatten, sich rechtlich beraten zu lassen, was Ihnen angeraten wird, bitte ich Sie höflichst, mir Ihre Antwort innerhalb der kommenden 10 Tage zukommen zu lassen, entweder durch Rückgabe eines von Ihnen gegengezeichneten Exemplars des Verzichts oder durch Rückgabe beider Exemplare ohne Ihre Unterschrift. Eine eventuelle Ablehnung oder Zustimmung können Sie mir natürlich auch auf andere Weise mitteilen (z. B. Textform gem. § 126b BGB). Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Muster GmbH

vertr. durch den Geschäftsführer

[1] Wenn das Schreiben nicht unter Zeugen persönlich überreicht wird, sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass dem Arbeitnehmer das Schreiben auch zugeht; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.8.2019, 17 Sa 650/19: Die ordnungsgemäße Aufgabe eines Schreibens bei der Post begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens bei dem Empfänger. Der Absender muss im Streitfall vielmehr beweisen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen von dem Schreiben Kenntnis nehmen konnte.

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