Ist das Gebäude nicht an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen, können die Betriebskosten einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage umgelegt werden. Gemeint sind diejenigen privaten Anlagen, die zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers dienen, also Sickergruben und Kläranlagen.
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