Unter dem Begriff der Gebühr ist dabei das gesamte Entgelt zu verstehen, das der Hauseigentümer an die Gemeinde bezahlen muss. Es ist unerheblich, wie die Gemeinde die Gebühr bezeichnet (Abwasser-, Niederschlagswasser-, Kanalgebühr), welche Bemessungskriterien angewendet werden[1] und ob in der Gebühr auch Beträge für die Unterhaltung der Anlage oder Abschreibungsbeträge enthalten sind.[2]
Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühr
Hat der Mieter nach den Vereinbarungen im Mietvertrag die Abwassergebühr zu tragen und wird diese Gebühr durch die Änderung der Gebührenstruktur der Gemeinde aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagsgebühr, schuldet der Mieter nach der Umstellung die gesamten Kosten der Entwässerung.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen