Die Schuldrechtsreform 2022 umfasst vier zentrale Änderungsvorhaben im BGB (im Schuldrecht), die der Gesetzgeber durch Artikelgesetze Mitte 2021 – noch vor dem Ablauf der alten Legislaturperiode – verabschiedet hat:

Gesetz für faire Verbraucherverträge,
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union,
Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25.6.2021,
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vom 25.6.2021.

Während die letzten drei Regelwerke der Umsetzung europäischen Verbraucherschutzrechts in deutsches Recht dienen, basiert das Gesetz für faire Verbraucherverträge auf ­autonomen Überlegungen des deutschen Gesetzgebers.

Die beiden wichtigsten Regelwerke – die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie und der ­Digitale-Inhalte-Richtlinie – treten zum 1.1.2022 in Kraft. Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge sind bereits geltendes Recht.

Insoweit war mit der Erstellung einer die Gesamtmaterie der Reform abbildenden Darstellung Eile geboten.

Dem Deutschen Anwaltverlag – insbesondere Frau Feldkirchner und Herrn Rechtsanwalt Flohr – gebührt ein ganz herzliches Dankeschön, das Werk inspiriert zu haben, vor allem aber auch für die umsichtige und exzellente Betreuung.

Prof. Dr. Gerhard Ring

Freiberg im Dezember 2021

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