Dieses Buch basiert auf meinen Jahresberichten im "notar", langjähriger Referententätigkeit und deutlicher Erweiterung der Beiträge zu Kersten/Bühling (§ 58) bzw. Hinz u.a. (S. 587 ff.). Ich danke deren Verlagen für die Genehmigung der Übernahme von einigen Grundmustern. Last but not least liegen (teils leidvolle) praktische Erfahrungen zugrunde. Meine Mitarbeiter (ihnen gebührt an dieser Stelle der herzliche Dank für die Überprüfung von meist unzutreffend ausgerechneten Miteigentumsanteilen, die Faltung von rechtsverkehrsuntauglichen DIN A1-Plänen u.v.m.) und ich freuen uns auch heute noch über jede zwischenverfügungsfreie Ersteintragung. Dennoch lautet die Erkenntnis auch nach Abschluss dieses Skriptes: Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Das WEG ist und bleibt ein "Buch mit sieben Siegeln".

Der historische Gesetzgeber des Jahres 1951 hatte weder Zeit noch Kraft für eine dogmatisch solide Normsetzung. Der moderne Gesetzgeber konnte sich neben wenigen punktuellen Reparaturen nur zu der eher halbherzigen WEG-Novelle 2007 durchringen. In Forschung und Lehre galt das WEG bis Anfang der 1990er Jahre als für den Erwerb wissenschaftlicher Meriten uninteressantes Praktikerrecht. In den älteren instanzgerichtlichen Entscheidungen gibt es Belege für alles und jedes. Der Bundesgerichtshof hat im Wesentlichen erst in den vergangenen 15 Jahren den Nebel etwas gelichtet und manche Gesetzeslücke geschlossen, allerdings mit gelegentlich sehr kontrovers beurteilten Ergebnissen ("Nach der Lektüre dieser Entscheidung braucht man erst einmal einen Schnaps," so Bork, ZiP 2005, 1205). Bekanntlich offenbart nicht jedes gebrochene Siegel einen weißen Reiter.

Schlussendlich: Jeder Sachverhalt liegt anders. Bei Millionen von engen nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnissen stoßen die nötige akribische Sachverhaltsermittlung und sorgfältige Regelungstechnik an Grenzen. Sie können nicht verhindern, dass durch unvorhersehbare wirtschaftliche, rechtliche, technische oder soziokulturelle Veränderungen neue Regelungslücken offenbar werden. Alle Vorschläge in diesem Buch stehen daher unter dem Vorbehalt der clausula rebus sic stantibus und der Öffnung neuer Buchsiegel durch Rechtsprechung, Wissenschaft oder Gesetzgebung.

Die im Wesentlichen nach Typen geordneten Muster sollen dem versierten Praktiker als schneller Einstieg in häufige Fallgestaltungen und rasche Formulierungshilfe dienen. Für den eher selten mit dem WEG befassten Juristenkollegen sowie insbesondere Notarassessoren und Notaranwärter am Beginn ihrer Ausbildung werden in Erläuterungen und einigen systematischen Überblicken die nötigen Grundlagenkenntnisse zusammengefasst. Davon können auch juristisch vorgebildete Aufteiler, Verwalter, Makler und Bausachverständige profitieren – wohnungseigentumsrechtliche Professionalität ist bei diesen Berufsgruppen leider eher die Ausnahme. Es wird ganz bewusst auf vertiefte wissenschaftliche Darstellung, umfängliche Fußnotenapparate und ausdifferenzierte Textbausteine verzichtet. Jeder Fall liegt anders. Von den Formulierungsvorschlägen kann und muss ggf. daher (entgegen Johannes, Offbrg. 22, 18 f.) jederzeit ein Wort hinzugefügt oder weggenommen werden. Trotz alledem: Auch wenn die Beschäftigung mit dem WEG gelegentlich dem Zählen von Erbsen gleicht, führt fundierte Beratung bei diesen Mandaten zur Streitvermeidung, schafft Rechtsicherheit, verhindert die sinnlose Vernichtung von Werten und kann sogar Wertzuwächse generieren. Das bereitet dem Kautelarjuristen auch Freude – ohne solche wäre dieses Buch nicht entstanden.

Berücksichtigt wurde der Rechtszustand bis Juni 2014. Für die unermüdliche Betreuung der Manuskripts danke ich meiner Mitarbeiterin Frau Jasmin Pampel; für die abschließende Durchsicht Herrn Rechtsanwalt (und Notar in spe) Christian Pfeiffer, Norderstedt sowie meinen Sozien Dres. Jeep, Geßner und Kochheim.

 

 
Hamburg, im Juli 2014 Dr. Gerd H. Langhein

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