Problemüberblick

Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch der Gesamtbetrag sein soll. Das LG entscheidet sich für die 1. Frage naheliegend mit dem Wortlaut des Beschlusses. Das ist nicht zu beanstanden. Bei der 2. Frage meint das LG, man könne im Wege der Auslegung die Höhe des Betrages bestimmen, den die Wohnungseigentümer durch den Beschluss aufbringen wollten. Das ist vertretbar. Bei dem "ca." ging es ggf. auch um die voraussichtlichen Kosten, nicht die Höhe des Vorschusses.

Was ist für die Verwaltung besonders wichtig?

Sollen Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, sollte in der Praxis dennoch ganz anders formuliert werden. Am besten nennt eine Tabelle für jedes Wohnungseigentumsrecht, welchen Vorschuss sein Eigentümer nach welchem Umlageschlüssel zu tragen hat.

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