Überblick

Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen Dritten verkauft, so steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Dies gilt für frei finanzierte Wohnungen genauso wie für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die relevante Vorschrift ist § 577 BGB.

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