Allgemeine Vollzeitpflege ist angezeigt, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausscheidet und das Kind oder der Jugendliche dauerhaft seinen Lebensort in der Pflegefamilie hat.

Die Dauerpflege soll dem Minderjährigen einen Ersatz für seine Herkunftsfamilie bieten und ihm die Möglichkeit eröffnen, positive und vertrauensvolle Verbindungen zu Bezugspersonen zu schließen.

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