Leitsatz

Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren aus einem auf einzelne Wohnungseigentümer lautenden Titel

 

Normenkette

§ 788 ZPO; Nr. 1008 VV-RVG

 

Kommentar

Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind allein diese zur Vollstreckung aus diesem Titel berechtigt. Die Mehrvertretungsgebühr eines in einem solchen Vollstreckungsverfahren tätigen Rechtsanwalts kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 77/06, ZMR 11/2007, 875 = NZM 11/2007, 411

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