Rz. 955
Welcher Zeitpunkt für die Prüfung der wesentlichen Familienbegünstigung entscheidend ist, ist umstritten. Unmaßgeblich ist jedenfalls der Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung.[1473] Teils wird auf den Status im Zeitpunkt des Ablaufs des 30-Jahres-Zeitraums – als Zeitpunkt der Steuerentstehung –, teils auf den 30-Jahres-Zeitraum als solchen (insgesamt oder teilweise) abgestellt.[1474] Die Finanzverwaltung, die grundsätzlich die erstgenannte Ansicht vertritt (R E 1.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR), verschärft die zeitliche Betrachtung dadurch, dass sie den Wegfall des Familienbezugs nach Errichtung der Stiftung als Aufhebung der "bisherigen" und Errichtung einer "neuen" Stiftung ansieht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen