Entscheidungsstichwort (Thema)

Umnutzung einer Gaststätte in ein Tanzlokal in einem Dorfgebiet

 

Orientierungssatz

1. Eine Schank- und Speisegaststätte wird in der Regel nicht dadurch zu einer Vergnügungsstätte, daß an Wochenenden Tanzveranstaltungen in zeitlich begrenztem Umfange durchgeführt werden.

2. Schank- und Speisewirtschaften mit Tanzveranstaltungen sind in einem Dorfgebiet allgemein zulässig.

 

Normenkette

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO 1986 § 5 Abs. 2 Nr. 5; BauNVO 1990 § 5 Abs. 3

 

Verfahrensgang

VG Sigmaringen (Entscheidung vom 16.05.1990; Aktenzeichen 7 K 1557/89)

 

Fundstellen

NVwZ 1991, 277

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