Die Verwaltungsbeiräte können von den Wohnungseigentümern gebeten werden, gemeinsam mit dem Verwalter die Inhalte des Verwaltervertrags auszuhandeln. Das Ergebnis dieses Prozesses ist den Wohnungseigentümern auf einer Versammlung zu präsentieren und der Verwaltervertrag ist als "Paket" durch Beschluss zu genehmigen. Dann kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats den Vertrag für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 2 WEG unterschreiben.

 

Musterbeschluss: Genehmigung des Verwaltervertrags

TOP XX: Genehmigung des Verwaltervertrags

Die Wohnungseigentümer genehmigen den Verwaltervertrag, Anlage 1 zur Niederschrift, wie er allen Wohnungseigentümern im Entwurf mit der Ladung zur Versammlung übersandt wurde

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschlussvorschlag, _________ (Inhalt des Beschlussvorschlags), wurde angenommen/abgelehnt.

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