Die beste Prüfung kann nicht sicherstellen, dass es im Einzelfall zu Manipulationen oder Unklarheiten kommt.

 
Praxis-Beispiel

Zahlungen im folgenden Wirtschaftsjahr

  • Der Verwalter bezahlt eine im zu prüfenden Wirtschaftsjahr eingegangene Rechnung erst im nächsten Wirtschaftsjahr. Das "verfälscht" das Ergebnis des vorhergehenden Wirtschaftsjahres.
  • Die Heizkosten werden von einer Heizkostenmessdienstfirma im folgenden Wirtschaftsjahr abgerechnet. Das "Problem" liegt darin, dass im Rahmen der Heizkostenabrechnung des zu prüfenden Wirtschaftsjahres den Wohnungseigentümern diese Kosten bereits in ihrer Einzelabrechnung verteilt worden sind.
  • Es gibt einen Wasserschaden. Die Handwerkerrechnungen werden im zu prüfenden Wirtschaftsjahr bezahlt. Im folgenden Wirtschaftsjahr zahlt die Versicherung den Schaden. Der Verwalter unterschlägt die Summe, was aber in den Unterlagen nicht auftauchen muss.

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