Allgemeines

Ist der Ersteller der Planung angegeben?
Ist das Wirtschaftsjahr angegeben?
Sind das Wirtschafts- und das Kalenderjahr identisch?
Betrifft der Wirtschaftsplan die richtige Wohnungseigentumsanlage?
Gibt es einen Gesamtwirtschaftsplan und Einzelwirtschaftspläne für jeden Wohnungseigentümer?
Werden die in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Umlageschlüssel genutzt?
Werden besondere Umlageschlüssel erläutert?
Liegt zum Abgleich die Jahresabrechnung für das Vorjahr vor?
Sind sämtliche Angaben der Planung klar, verständlich und ohne weiteres nachvollziehbar?

Gesamtwirtschaftsplan

Ist der Gesamtwirtschaftsplan gegliedert in:

  • Einnahmen,
  • Ausgaben und
  • Zuführung zu den Rücklagen?
Beachtet der Verwalter eventuelle Vorgaben der Wohnungseigentümer (Prüfpunkt entfällt in der Regel)?

Einnahmen – sind alle voraussichtlichen Einnahmen erfasst, vor allem:

  • rückständiges Hausgeld früherer Jahre,
  • Zahlungen auf Sonderumlagen,
  • Versicherungsleistungen,
  • Darlehensvaluta,
  • Früchte im Sinne von § 16 Abs. 1 WEG i. V. m. § 99 Abs. 3 BGB (etwa Mieten).
Kann der Verwalter angeben, wie er die Einnahmen errechnet hat (Vorjahre, Statistiken, Vergleichswerte, Kostenangebote, Erfahrungswerte)?
Sind die Schätzungen nachvollziehbar und rechnerisch richtig?
Erscheinen die Planungen als realistisch?

Ausgaben – sind die voraussichtlichen Ausgaben erfasst, vor allem:

  • die Betriebskosten i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Betriebskostenverordnung,
  • die Verwaltungskosten i. S. v. § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (Verwalter, Versammlung, Bank),
  • die Ausgaben für die geplanten Erhaltungsmaßnahmen,
  • die Ausgaben für die geplanten baulichen Veränderungen,
  • die Ausgaben für die geplanten Modernisierungen,
  • die Bedienung der Forderungen Dritter, die im Laufe des Jahres voraussichtlich anfallen werden (zum Beispiel eines Werkunternehmers oder eines Sachverständigen),
  • Steuern, Abgaben, Gebühren,
  • Darlehenszinsen.
Sind die Ausgaben nach Positionen gegliedert (z. B. nach der Betriebskostenverordnung)?
Kann der Verwalter angeben, wie er die Ausgaben errechnet hat (Vorjahre, Statistiken, Vergleichswerte, Kostenangebote, Erfahrungswerte)?
Sind die Schätzungen nachvollziehbar und rechnerisch richtig?
Erscheinen die Planungen als realistisch?
Rücklagen – sind Beiträge für die Rücklagen vorgesehen?
Kann der Verwalter angeben, wie er die Gesamthöhen errechnet hat, und entsprechen diese den Bestimmungen der Wohnungseigentümer?

Einzelwirtschaftspläne

Ist berücksichtigt, dass bei Wohnungseigentümern mit einem Hausgeldausfall zu rechnen ist (Prüfpunkt nur bei Wohnungseigentumsanlagen, bei denen dieses als realistisch erscheint)?
Werden für die jeweiligen Wohnungseigentumsrechte die richtigen Umlageschlüssel für die Beteiligung an den Einnahmen und Ausgaben sowie für die Errechnung der Beiträge zu den Rücklagen genutzt?

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