In Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Hausverwalter ist teilweise eine Versicherung für Verwaltungsbeiräte enthalten. Diese Mitversicherung ist in der Regel allerdings nicht ausreichend, denn sie ist manchmal nicht dauerhaft. Die Verwaltungsbeiräte sind etwa bei der Übernahme einer Verwaltung mitversichert, aber nur bis zur nächsten Versammlung. Auch ist der Umfang der Absicherung in den Fällen der Mitversicherung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verwalters beschränkt. Im Übrigen muss bei einer Einbeziehung in den Versicherungsvertrag des Verwalters beachtet werden, dass der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Verwalteramts endet.

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