Leitsatz
Erledigung der Hauptsache eines Beschlussanfechtungsverfahrens über die Ablehnung einer Abwahl des Verwalters
Normenkette
§§ 23 Abs. 4, 43 WEG
Kommentar
Lehnt die Eigentümerversammlung einen Antrag auf Abwahl des Verwalters ab, so erledigen sich mit Ablauf des Bestellungszeitraums Anträge eines Wohnungseigentümers, mit denen dieser Beschluss angefochten und zugleich eine gerichtliche Entscheidung auf Abwahl verlangt wird. Dies gilt grds. auch dann, wenn der Verwalter inzwischen erneut bestellt und der Bestellungsbeschluss ebenfalls angefochten ist.
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2006, 16 Wx 216/05OLG Köln v. 10.1.2006, 16 Wx 216/05, ZMR 6/2006, 471
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