Versicherungspflichtige E-Bikes sind über die ggf. für sie abgeschlossene Kfz-Teilkasko (bei selbstverschuldeten Unfällen: Vollkasko) versichert.

Nicht versicherungspflichtige Pedelecs sind keine Kfz, sondern sind als Hausratgegenstände in der Hausratversicherung enthalten. Werden Pedelecs gestohlen, sind evtl. Sonderregelungen in der jeweiligen Hausratversicherung zu berücksichtigen. So haben viele Hausratversicherungen eine Entschädigungsgrenze für den (einfachen) Diebstahl von Fahrrädern/Pedelecs oder schreiben besondere Sicherheitsvorkehrungen vor (z. B., dass das Pedelec mit einem hochwertigen Schloss gesichert gewesen sein muss). Mittlerweile gibt es auch ein umfangreiches Angebot an eigenständigen Fahrrad-/Pedelec-Versicherungen, die nicht nur gegen Brand oder Diebstahl schützen, sondern auch bei Unfällen oder Fehlbedienungen einspringen und weitere Assistanceleistungen beinhalten, wie man sie bislang nur von Kfz-Schutzbriefen kannte (etwa Taxi- oder Reparaturkosten).

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