Bei der Abwicklung von Versicherungsschäden durch den Verwalter besteht die Gefahr, in das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer einzugreifen. Das gilt insbesondere bezüglich Verzichts- oder Teilverzichtserklärungen gegenüber der Versicherung, die niemals ohne entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer abgegeben werden sollte.

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