In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen

  • Hausgeldrückstände, also Rückstände auf

    • den Wirtschaftsplan,
    • beschlossene Sonderumlagen,
    • beschlossene Jahresabrechnungen.
  • Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage,
  • Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen.

Weiter sind auch Forderungen der Gemeinschaft gegen gemeinschaftsfremde Dritte darzustellen. Hierbei kann es sich um

  • ausstehende Versicherungsleistungen,
  • Mietrückstände bei vermietetem Gemeinschaftseigentum,
  • Kostenvorschüsse gegen den Bauträger aus Mängelgewährleistung und
  • Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums

handeln.

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