In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen
Hausgeldrückstände, also Rückstände auf
- den Wirtschaftsplan,
- beschlossene Sonderumlagen,
- beschlossene Jahresabrechnungen.
- Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage,
- Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen.
Weiter sind auch Forderungen der Gemeinschaft gegen gemeinschaftsfremde Dritte darzustellen. Hierbei kann es sich um
- ausstehende Versicherungsleistungen,
- Mietrückstände bei vermietetem Gemeinschaftseigentum,
- Kostenvorschüsse gegen den Bauträger aus Mängelgewährleistung und
- Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums
handeln.
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