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In der Regel haben die Ehegatten während bestehender Ehe alleine oder gemeinschaftlich diverse Bankkonten. In diesen Fällen ist zunächst sehr gründlich zu prüfen, ob tatsächlich beide Ehegatten Kontoinhaber sind oder – was in der Praxis auch häufig auftritt – nur einer der Ehegatten Kontoinhaber ist, während der andere für dieses Konto eine Vollmacht besitzt.

 

Empfehlung:

Für die Ehegatten macht dies während des Zusammenlebens im Regelfall keinen Unterschied, weshalb der Anwalt sich diesbezüglich selbst über die Verhältnisse vergewissern sollte, beispielsweise durch einen Blick auf die Kontoauszüge.

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