Bei Müllcontainern, die zum Anwesen des Vermieters gehören, genügt der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er Sorge dafür trägt, dass die Müllcontainer standsicher sind. Die Standsicherheit kann durch Aktivierung der Pedalbremsen gewährleistet werden. Insofern darf sich der Vermieter grundsätzlich darauf verlassen, dass das Müllentsorgungsunternehmen die Pedalbremsen betätigt.
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