Weist eine Hoffläche oder ein Gehweg unterschiedlich hohe Pflastersteine auf und besteht deshalb eine Stolper- bzw. Sturzgefahr, muss Abhilfe geschaffen werden.[1]
Entsprechendes gilt, wenn gemeinschaftliche Wege von Dornenhecken begrenzt werden. Führen diese auch noch zum gemeinschaftlichen Kinderspielplatz und werden deshalb von Kindern frequentiert, sollte der Verwalter umgehend handeln.[2]
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