Rz. 97

Die Existenz einer LLC und die Vertretungsbefugnisse der Organe im Rechtsverkehr können nur durch Vorlage des Gesellschaftsvertrags und der Gewerbelizenz nachgewiesen werden. Die Möglichkeit der Abfrage von Mitgliedsdaten der LLC bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer hinsichtlich Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführer besteht nicht mehr.

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