Rz. 49

Der Antrag auf Genehmigung einer LLC ist grundsätzlich bei der zuständigen Emiratsverwaltung zu stellen.[5] Diese genehmigt den Namen und die Aktivität des Unternehmens und nimmt die Überprüfung der erforderlichen Dokumente vor. Sofern die Dokumente vollständig sind und keine Einwände der Genehmigungsbehörde vorliegen, wird der LLC eine vorläufige Genehmigung erteilt. Diese kann dann bereits Büroraum anmieten.

Bei bestimmten Unternehmensaktivitäten sind gesonderte Genehmigungen vorgeschalteter Institutionen oder Ministerien einzuholen (Bildungswesen, Medizin, Pharmazie, Tourismus, Transportwesen etc.).

 

Rz. 50

Nach Nachweis von Büroraum erteilt die Emiratsverwaltung die Gewerbelizenz. Mit Erteilung der Handelslizenz ist die LLC berechtigt, in ihrem Namen Geschäfte zu tätigen. Beim Handels- und Wirtschaftsministerium erfolgt die Registrierung auf Bundesebene. Die Meldung ans Handelsregister erfolgt durch die Emiratsverwaltung.

 

Rz. 51

Die LLC ist zwingend bei der lokalen Industrie- und Handelskammer anzumelden.

[5] Dies sind die jeweiligen Departments for Economic Development.

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