I. Grundlagen

 

Rz. 87

Die Daten der LLC werden sowohl bei der Registrierungsbehörde auf Emiratsebene als auch auf Bundesebene beim Wirtschaftsministerium geführt. Weil diese Daten (Handelsregister) in den VAE allerdings nicht öffentlich sind, können diese auch nicht von jedermann eingesehen werden.

 

Rz. 88

Im Rahmen einer Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz verabschiedeten die VAE Ende 2020 eine Transparenzverordnung. Nach der Transparenzverordnung ist die Geschäftsführung aller in den VAE ansässigen Unternehmen, einschließlich Offshore-Unternehmen, verpflichtet, die Daten der wirtschaftlich Berechtigten dieser Unternehmen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und den registerführenden Stellen zur Eintragung mitzuteilen. Die Verordnung zielt darauf ab, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

 

Rz. 89

Nach der Transparenzverordnung muss ein Unternehmen folgende Register führen:

1. Transparenz-Register – Nach der Transparenzverordnung ist ein wirtschaftlich Berechtigter eine natürliche Person, der letztendlich das Unternehmen gehört, die es besitzt oder die es kontrolliert oder ein direktes oder indirektes Stimmrecht mit einem Anteil von mindestens 25 % innehat oder das Recht hat, die Mehrheit der Direktoren/Manager dieser Gesellschaft zu ernennen oder zu entlassen. Wenn keine natürliche Person die vorstehenden Bedingungen erfüllt, gilt jede natürliche Person, die auf andere Weise die Kontrolle über das Unternehmen ausübt, als wirtschaftlich Berechtigter. Wenn keine natürliche Person diese Bedingung erfüllt, gilt eine natürliche Person, die für die Geschäftsleitung der Gesellschaft verantwortlich ist, als wirtschaftlich Berechtigter.
2. Register der nominierten Direktoren/Manager mit Angaben zu den Direktoren/Managern, die gemäß den Anweisungen eines Dritten handeln.
3. Gesellschafter-Register – Es muss die Anzahl der von jedem Gesellschafter gehaltenen Anteile und die mit diesen Anteilen verbundenen Stimmrechte sowie das Datum des Erwerbs dieser Anteile enthalten.

II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

 

Rz. 90

Die LLC entsteht als solche erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Somit hat die Eintragung konstitutive Bedeutung. In der Praxis wird allerdings die Aushändigung der "Commercial Licence" (Gewerbelizenz) durch die Registrierungsbehörde damit gleichgesetzt. Die Eintragung im Handelsregister beim Wirtschaftsministerium erfolgt durch die Registrierungsbehörde durch Weitergabe der entsprechenden Daten.

III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

 

Rz. 91

Die Registrierungsbehörde nimmt folgende Daten auf:

Firma,
Unternehmensgegenstand,
Gesellschafter,
Stammkapital,
Geschäftsführer,
Auflösung der Gesellschaft.

Diese Angaben sind im Gründungsverfahren bzw. bei Änderung bestehender Rechtsverhältnisse der Registrierungsbehörde mitzuteilen.

 

Rz. 92

Sämtliche Änderungen bedürfen neben der notariellen Beurkundung der Eintragung ins Handelsregister. Daher werden solche Änderungen nur rechtswirksam, wenn diese der Registrierungsbehörde vorgelegt werden (ohne Fristvorgaben) und diese eine neue und aktuelle Gewerbelizenz ausfertigt.

IV. Form der Handelsregisteranmeldung

 

Rz. 93

Die Anmeldung erfolgt in der Praxis durch die Registrierungsbehörde nach Aushändigung der Lizenz.

V. Handelsregistereintragung

 

Rz. 94

Die Registrierungsbehörde nimmt die Firmendaten auf und händigt die entsprechende Gewerbelizenz aus.

Die arabische Sprache wird verwandt. Die Kosten der Eintragung im Handelsregister betragen 3.000 AED.

VI. Bekanntmachung

 

Rz. 95

Eintragungen im Handelsregister werden entsprechend bekannt gemacht.

VII. Einsichtsrecht

 

Rz. 96

Ein Einsichtsrecht besteht für Dritte grundsätzlich nicht.

VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

 

Rz. 97

Die Existenz einer LLC und die Vertretungsbefugnisse der Organe im Rechtsverkehr können nur durch Vorlage des Gesellschaftsvertrags und der Gewerbelizenz nachgewiesen werden. Die Möglichkeit der Abfrage von Mitgliedsdaten der LLC bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer hinsichtlich Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführer besteht nicht mehr.

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