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Grundsätzlich ist die Anwesenheit der Gesellschafter vor Ort für die Gründung einer LLC nicht notwendig, da sich diese vor Ort durch eine in den VAE beglaubigte oder entsprechend legalisierte Vollmacht vertreten lassen können. Allerdings verlangt das Emirat Dubai bei natürlichen Personen als Gesellschafter neben einer Passkopie die Kopie eines zeitnahen Einreisestempels in die VAE. Eine ausschließlich aus dem Ausland ferngesteuerte Registrierung ist daher nicht möglich.

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