Leitsatz

Ein Verbot der Vermietung von Wohnungen an Feriengäste kann mangels getroffener Vereinbarungen nicht mehrheitlich beschlossen werden

 

Normenkette

§§ 13, 15 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

Durch einen Mehrheitsbeschluss auf Ergänzung der Hausordnung kann eine durch die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung nicht gedeckte Regelung nicht beschlossen werden, durch die den Wohnungseigentümern die Vermietung der Wohnung an Ferien- und Kurgäste untersagt wird. Dies gilt selbst dann, wenn man eine solche Vermietung als gewerbliche Nutzung einstufen müsste. Ein derart beschlossenes Verbot verstößt gegen § 13 WEG. Es handelt sich hier nicht um beschließbare Gebrauchsregelungen im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG. Voraussetzung für die Wirksamkeit von Gebrauchsregelungen ist es, dass es sich um weniger wichtige Regelungen handelt, die nicht in den Kernbereich der Rechte von Sondereigentümern eingreifen und mit deren Rechten aus der Teilungserklärung kollidieren.

 

Link zur Entscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004, 4 W 176/04OLG Celle v. 4.11.2004, 4 W 176/04, NZM 5/2005, 184

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