Rdn 4722

 

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s.a. die Hinw. bei den u.a. weiterführenden Stichworten.

 

Rdn 4723

1.a) Zu den wesentlichsten Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden im EV gehören Vernehmungen, wobei der Vernehmung des Beschuldigten – neben der von Zeugen – besondere Bedeutung zukommt. Hier hat nämlich der Beschuldigte das erste Mal Gelegenheit, zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen und ihn ggf. auszuräumen. Der Verteidiger muss daher insbesondere auf die Vernehmung des Beschuldigten, aber auch auf die von Zeugen ein besonderes Augenmerk richten. In ihnen werden i.d.R. die Weichen für das gesamte (Ermittlungs-)Verfahren gestellt).

 

Rdn 4724

b) Vernehmungen im EV können eine Doppelfunktion haben. Handelt es sich um eine Vernehmung des Beschuldigten, dient sie in erster Linie Verteidigungszwecken (s. § 136 Abs. 2), und zwar u.a. dadurch, dass dem Beschuldigten durch die Vernehmung rechtliches Gehör gewährt wird. Daneben dient sie aber auch der Sachverhaltsaufklärung. Die Vernehmung von Zeugen dient i.d.R. nur dem Letzteren (vgl. zu allem Eisenber...

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