Rz. 163

Auch wenn das US-amerikanische Recht eine Insolvenzantragspflicht nicht kennt, bestehen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz für die Geschäftsleiter die Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft de facto sowohl zugunsten der Gesellschafter als auch der Gläubiger der Gesellschaft.[13]

[13] Quadrant v. Vertin (Del. Ch. 2015).

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