Auch wenn das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers schwankt, ist das Urlaubsentgelt nach der Bezugsmethode zu berechnen.

Hierzu ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst eines Werktags zu ermitteln. Dazu muss die Summe des Arbeitseinkommens der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durch die in diesem Zeitraum liegenden Werktage dividiert werden. Dieser werktägliche Arbeitsverdienst ist mit der Zahl der Urlaubstage zu multiplizieren.

Ist ein Monatsgehalt vereinbart, so muss zunächst das Monatsgehalt auf die im Monat anfallenden Arbeitstage verteilt werden. Hierzu werden in der Praxis bei einer 6-Tage-Woche für einen vollen Monat pauschal 26 Arbeitstage (= Werktage) und für eine 5-Tage-Woche pauschal 22 Arbeitstage (Werktage) veranschlagt.

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