Mit diesem Schreiben wird dem Unfallgegner die anwaltliche Vertretung des Mandanten angezeigt und der Unfallgegner aufgefordert, die Daten seiner Haftpflichtversicherung mitzuteilen, z.B. wenn es sich bei dem Unfallgegner um einen Radfahrer, Skater oder einen Hundehalter handelt. Ist bei einem Kfz das Kennzeichen bekannt, ist es effektiver, sich direkt an den Haftpflichtversicherer zu wenden (Auskunft über den Zentralruf der Autoversicherer).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge