Leitsatz

Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 WEG nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.

 

Link zur Entscheidung

KG, Beschluss vom 29.11.2010 – 1 W 325/10

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