Rz. 1

Anspruchsgrundlage: Welcher Unterhaltstatbestand ist erfüllt?

Bedarf: Wie hoch ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten?

Beim Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle

Beim Ehegattenunterhalt: Halbteilungsgrundsatz (oder konkrete Bedarfsberechnung)

Bei der nichtehelichen Kindsmutter: Einkommen, das ohne die Geburt des Kindes erzielt würde.

Bedürftigkeit: In welcher Höhe kann der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf – insb. durch eigenes Arbeitseinkommen – selbst decken? Welcher Restbedarf verbleibt?
Leistungsfähigkeit: Ist der Unterhaltsschuldner finanziell in der Lage, den errechneten "Unterhalt" zu leisten, ohne dass sein (jeweiliger) Selbstbehalt unterschritten wird?
Sonderfragen, je nach Art des Unterhalts (insb. Herabsetzung, Befristung, Verwirkung und Verzug).

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