Rz. 1
▪ | Anspruchsgrundlage: Welcher Unterhaltstatbestand ist erfüllt? |
▪ | Bedarf: Wie hoch ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten? Beim Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle Beim Ehegattenunterhalt: Halbteilungsgrundsatz (oder konkrete Bedarfsberechnung) Bei der nichtehelichen Kindsmutter: Einkommen, das ohne die Geburt des Kindes erzielt würde. |
▪ | Bedürftigkeit: In welcher Höhe kann der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf – insb. durch eigenes Arbeitseinkommen – selbst decken? Welcher Restbedarf verbleibt? |
▪ | Leistungsfähigkeit: Ist der Unterhaltsschuldner finanziell in der Lage, den errechneten "Unterhalt" zu leisten, ohne dass sein (jeweiliger) Selbstbehalt unterschritten wird? |
▪ | Sonderfragen, je nach Art des Unterhalts (insb. Herabsetzung, Befristung, Verwirkung und Verzug). |
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