Rz. 55
Die Frau übernimmt den Familiennamen des Ehemannes; jedoch kann sie seit 1997 gegenüber dem Standesbeamten erklären oder später nach einem schriftlichen Antrag bei der Verwaltung des Personenstandsregisters ihren bisherigen Namen dem Namen ihres Ehemannes voranstellen lassen.[74] Trägt sie bereits einen Doppelnamen, so kann sie von diesem Recht nur zugunsten eines Namens Gebrauch machen (Art. 187 türkZGB).[75]
Rz. 56
In einem revolutionären Urteil hat der türkische Kassationshof die Benutzung des Mädchennamens der Frau auch nach der Heirat genehmigt und dies mit Art. 8 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit Art. 16 der "Konvention zur Abschaffung aller Diskriminierungen gegen Frauen" begründet.[76]
"Die Regelung des türkischen Rechts, wonach verheiratete Frauen verpflichtet sind, im Namen der Familieneinheit den Namen des Mannes zu führen, und lediglich berechtigt sind, ihren Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 i.V.m. Art. 8 MRK."[77]
Erhält die Ehefrau nach der Scheidung das Sorgerecht für das Kind, kann sie dem Kind ihren Mädchennamen als Familiennamen vergeben.[78]
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