Rz. 295

Gesellschafter sind wie natürliche Personen einkommensteuerpflichtig (gelirler kanunu).[79] Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sätze, bezogen auf das Jahreseinkommen:

 
bis 24.000 TL Einkommen: 15 %  
24.001 bis 53.000 TL Einkommen: 20 %  
53.001 bis 130.000 TL Einkommen: 27 %  
130.001 bis 650.000 TL Einkommen: 35 %  
ab 650.001 TL Einkommen 40 %  

Der höhere Prozentsatz gilt jeweils zwischen dem Höchstbetrag der vorherigen Progressionsstufe bis zur nächsten Progressionsstufe. Berechnungsbeispiel für ein Einkommen von 200.000 TL:

24.000 x 15 % + 29.000 x 20 % + 77.000 x 27 % + 70.000 x 35 % = 3.600 + 9.400 + 26.950 + 24.500 = 61.150 TL Steueraufkommen bei 200.000 TL Bruttoeinkommen (bei Arbeitslöhnen etwas weniger). Die möglichen Abschreibungen und Absetzungen sind hierin nicht enthalten. Das türkische System vermeidet durch die Anpassungen aktiv die kalte Progression und verhindert Effekte, wie "mehr Bruttolohn = weniger Nettolohn" bei bestimmten Konstellationen.

[79] Gelirler Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 193 v. 31.12.1960, RG Nr. 10700 v. 6.1.1961.

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