Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die Türkei entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt.
Ein Arbeitnehmer wird in die Türkei entsandt
Ein deutsches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer in die Türkei, um den Aufbau einer Maschine zu überwachen. Für den Arbeitnehmer gelten während der Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften fort.
Keine Begrenzung in Form einer Zeitgrenze
Für die Entsendung gibt es keine Begrenzung in Form einer Zeitgrenze. Es ist lediglich festgelegt, dass die Beschäftigung im anderen Staat durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine vertragliche Regelung im Voraus zeitlich befristet sein muss.
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