Leitsatz

  1. Treuepflichten unter Eigentümern gebieten den Versuch einer Verhandlungslösung vor klageweiser Anspruchsdurchsetzung (hier: auf "Räumung und Herausgabe" einer Stellplatz-Sondernutzungsfläche, zwischenzeitlich mit einer Garage bebaut und von der Gemeinschaft genutzt)
  2. Im FGG-Verfahren hat der Richter auf sachdienliche Antragstellung hinzuweisen
 

Normenkette

§ 242 BGB; § 12 FGG; § 139 ZPO

 

Kommentar

  1. Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und die Gemeinschaft sind gesteigerte Treuepflichten anerkannt. Diese können es verbieten, einen Anspruch geltend zu machen, bevor der Versuch einer Verhandlungslösung aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen als gescheitert anzusehen ist. Vorliegend wurde auf "Räumung und Herausgabe" eines im Aufteilungsplan dem Antragsteller als Sondernutzungsfläche zugewiesenen offenen Kfz-Einstellplatzes geklagt, der inzwischen mit einer Garage bebaut ist und von der Gemeinschaft genutzt wird.
  2. Aus dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie der in FGG-Verfahren entsprechend geltenden zivilprozessualen Hinweispflicht resultiert die Verpflichtung des Richters, auf sachdienliche Anträge hinzuweisen.
 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.7.2009, I-3 Wx 251/08

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge