Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann.
Arbeitsrecht: Wichtige Rechtsgrundlagen sind §§ 241 Abs. 2, 242, 666 BGB und 5 Abs. 1 EFZG.
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