Leitsatz
TOP "Hausgeldabrechnung" rechtfertigt keine Änderung einer Aufzugskostenverteilung in einer Mehrhausanlage
Normenkette
§§ 23 Abs. 2, 24 WEG
Kommentar
Findet sich in der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung lediglich der TOP "Hausgeldabrechnung", so müssen die geladenen Eigentümer grundsätzlich nicht mit einem Beschluss rechnen, der die in der Gemeinschaftsordnung festgelegte Kostenverteilung bezüglich des Aufzugs dahin ändert, dass nur ein Haus in dieser Mehrhausanlage damit belastet wird und nicht – wie zuvor – die gesamte Gemeinschaft.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2005, I-3 Wx 79/05OLG Düsseldorf v. 28.6.2005, I-3 Wx 79/05, ZMR 11/2005, 895
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