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Mit dem Elterngeld Plus hat der Gesetzgeber eine Gestaltungskomponente in das BEEG eingeführt, durch die Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, länger vom Elterngeld profitieren können.[1] Demnach sieht § 4 Abs. 3 Satz 3 mit dem Elterngeld Plus eine Verlängerungsoption für den Bezug von Elterngeld vor. Danach kann die berechtigte Person jeden ihr zustehenden Monat Basiselterngeld in zwei Elterngeld Plus-Monate umwandeln.
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