Rz. 8

§ 4 enthält Rahmenbedingungen für die zeitliche Ausgestaltung des Bezugszeitraums. Er regelt dessen Beginn und Ende und konkretisiert zudem die Zeitabschnitte, innerhalb derer die Anspruchsberechtigten Elterngeld beziehen können. Der den Anspruchsberechtigten grds. zustehenden Wahlfreiheit hinsichtlich der Aufteilung der Bezugsmonate zieht er Grenzen durch die Einführung einer Mindest- und Höchstbezugsdauer.

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