Rz. 3

Nach der Regelung im BetrVG 1972 fanden Betriebsratswahlen zunächst alle 3 Jahre statt. Entsprechend wurden nach den ersten Betriebsratswahlen im Jahr 1972 (Abs. 1) in den Jahren 1975, 1978, 1981, 1984, 1987 und 1990 Wahlen durchgeführt. Durch das Änderungsgesetz 1989 vom 20.12.1988 wurde die Amtszeit der Betriebsräte von 3 auf 4 Jahre erhöht und eine entsprechende Regelung, wonach die regelmäßigen Betriebsratswahlen alle 4 Jahre stattfinden, in § 13 BetrVG aufgenommen. Diese längere Amtszeit galt nach den damaligen Überleitungsregelungen für alle Betriebsräte, die nach dem 31.12.1988 gewählt worden waren. Demzufolge fanden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im Jahr 1994 statt. Die 4-jährige Amtszeit ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 nicht verändert worden. Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen werden nach der gegenwärtigen Rechtslage im Jahr 2022 stattfinden.

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